AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bilgenroth Performance & Tuningfiles
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen von Bilgenroth Performance & Tuningfiles, insbesondere in den Bereichen:
Softwareoptimierung und Fahrzeugabstimmung,
Fileservice und Portalnutzung,
Verkauf von Hardware und Diagnose-/Programmiergeräten,
Software, Lizenzen, Credits und digitale Freischaltungen,
Master-/Slave-Anbindungen,
Leistungsprüfstand und Leistungsmessungen,
Schulungen,
sonstige technische Dienstleistungen.
1.2
Soweit einzelne Regelungen ausschließlich gegenüber Unternehmern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
1.3
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5
Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB und Leistungsumfang
2.1
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Produkt- oder Leistungsbeschreibung, dem Portal, dem Online-Shop oder einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung.
2.2
Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen auf Webseiten, in Online-Shops, Portalen, Konfiguratoren oder sonstigen digitalen Angeboten stellt, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung oder Beauftragung.
2.3
Ein Vertrag bzw. Auftrag kann, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, insbesondere zustande kommen durch:
ausdrückliche schriftliche oder elektronische Annahme eines individuellen Angebots,
mündliche Vereinbarung,
telefonische Vereinbarung,
Vereinbarung über elektronische Kommunikationsmittel, insbesondere E-Mail oder Messenger-Dienste,
Bestätigung einer Bestellung durch Bilgenroth Performance & Tuningfiles,
Buchung oder Bestellung einer kostenpflichtigen Leistung über ein Online-Portal oder einen Online-Shop,
Freischaltung oder Bereitstellung einer bestellten digitalen Leistung,
Zahlung eines zuvor übermittelten Angebots bzw. einer Zahlungsaufforderung, soweit aus den Umständen hervorgeht, dass die Zahlung als Annahme des Angebots erfolgt,
oder Übergabe eines Fahrzeugs zur Durchführung zuvor vereinbarter Arbeiten.
Soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, bedarf ein Auftrag zu seiner Wirksamkeit nicht der Schriftform.
2.4
Die Übergabe eines Fahrzeugs oder der Fahrzeugschlüssel kann als Bestätigung eines zuvor mündlich, telefonisch, elektronisch oder in sonstiger Weise erteilten konkreten Auftrags gewertet werden, sofern für beide Parteien erkennbar ist, welche Arbeiten am Fahrzeug durchgeführt werden sollen.
Die bloße Übergabe des Fahrzeugs oder der Fahrzeugschlüssel begründet jedoch keine Zustimmung zu zusätzlichen, zuvor nicht vereinbarten Arbeiten.
2.5
Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.
Bei Online-Bestellungen kann die Zustimmung insbesondere durch eine entsprechende Bestätigung im Bestell- oder Buchungsprozess erfolgen.
Bei mündlich oder vor Ort geschlossenen Verträgen kann auf die AGB insbesondere durch einen deutlich sichtbaren Hinweis, einen ausgehändigten oder elektronisch bereitgestellten Link, einen QR-Code oder eine sonstige zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme hingewiesen werden.
Die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung der AGB ist maßgeblich.
2.6
Bei individuellen Angeboten können diese AGB durch ausdrücklichen Hinweis und Bereitstellung eines Links oder einer Kopie in das Angebot einbezogen werden.
Nimmt der Kunde ein solches Angebot anschließend ausdrücklich an oder bezahlt er es, nachdem ihm die AGB vor der Annahme zugänglich gemacht wurden, gelten die wirksam einbezogenen AGB für den betreffenden Vertrag.
2.7
Bilgenroth Performance & Tuningfiles ist berechtigt, die Zustimmung zu der bei Vertragsschluss geltenden Fassung der AGB elektronisch zu dokumentieren.
Hierbei können insbesondere gespeichert werden:
Datum und Uhrzeit der Zustimmung,
verwendete AGB-Version,
zugehöriger Auftrag bzw. Bestellvorgang,
Kundenkonto,
technische Transaktions- oder Bestellreferenz.
2.8
Angaben auf Webseiten, in Produktbeschreibungen, Datenbanken oder Konfiguratoren dienen der Beschreibung der angebotenen Leistungen.
Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder Ergebnisse wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich als Garantie bezeichnet und entsprechend vereinbart wurde.
2.9
Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags können, soweit gesetzlich zulässig, auch mündlich vereinbart werden.
Aus Beweisgründen kann Bilgenroth Performance & Tuningfiles eine Bestätigung in Textform verlangen.
3. Softwareoptimierung und Fahrzeugabstimmung
3.1
Bilgenroth Performance & Tuningfiles bietet Softwareoptimierungen und Anpassungen elektronischer Fahrzeugsteuergeräte an.
3.2
Der konkrete Umfang der Optimierung wird für das jeweilige Fahrzeug individuell bestimmt.
3.3
Angaben zu möglichen Leistungs- und Drehmomentsteigerungen beruhen auf Erfahrungswerten, Referenzfahrzeugen und vorhandenen technischen Daten.
Eine bestimmte Leistungssteigerung, ein bestimmtes Drehmoment oder ein bestimmtes Messergebnis wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3.4
Dem Kunden ist bekannt, dass Softwareoptimierungen die Belastung von Motor, Getriebe, Turbolader, Kupplung, Abgasnachbehandlung, Antriebsstrang und weiteren Fahrzeugkomponenten verändern können.
3.5
Bilgenroth Performance & Tuningfiles haftet nicht für normalen Verschleiß oder für Schäden, die auf bereits vorhandene Defekte, Verschleiß, nicht offengelegte Fahrzeugänderungen oder ungeeignete Fahrzeugkomponenten zurückzuführen sind.
Die allgemeinen Haftungsregelungen gemäß § 11 dieser AGB bleiben unberührt.
3.6 Leistungsmessung auf dem Leistungsprüfstand
Soweit im Zusammenhang mit einer Softwareoptimierung oder Fahrzeugabstimmung eine Leistungsmessung auf einem Leistungsprüfstand durchgeführt wird, erfolgt diese ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch bzw. Auftrag des Kunden.
Dem Kunden ist bekannt, dass ein Prüfstandlauf das Fahrzeug unter hoher Last betreibt und insbesondere Motor, Getriebe, Kupplung, Turbolader, Antriebsstrang, Reifen, Kühlsystem, Abgasanlage und weitere Fahrzeugkomponenten erheblich beanspruchen kann.
Trotz fachgerechter Durchführung kann nicht ausgeschlossen werden, dass während oder infolge eines Prüfstandlaufs bereits vorhandene, bislang nicht erkennbare oder sich ankündigende technische Defekte, Verschleißerscheinungen oder Materialschwächen auftreten bzw. erkennbar werden.
Mit der Beauftragung der Leistungsmessung bestätigt der Kunde, über die mit einem Prüfstandlauf verbundene erhöhte technische Belastung und die allgemeinen Risiken informiert zu sein und die Durchführung ausdrücklich zu wünschen.
Der Kunde ist verpflichtet, Bilgenroth Performance & Tuningfiles vor Beginn der Messung über ihm bekannte technische Defekte, Vorschäden, ungewöhnliche Geräusche, Warnmeldungen, Softwareoptimierungen, Hardwareänderungen oder sonstige leistungs- oder sicherheitsrelevante Veränderungen am Fahrzeug zu informieren.
Bilgenroth Performance & Tuningfiles ist berechtigt, einen Prüfstandlauf aus technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen abzulehnen oder jederzeit abzubrechen.
Für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandene Defekte, normalen Verschleiß, Materialermüdung oder vom Kunden nicht mitgeteilte technische Veränderungen zurückzuführen sind, haftet Bilgenroth Performance & Tuningfiles nicht.
Die Haftung für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen sowie die allgemeinen Haftungsregelungen gemäß § 11 dieser AGB und zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
4. Betriebserlaubnis, Zulassung, Versicherung und Verwendung
4.1
Änderungen an Motorsteuerung, Getriebesteuerung oder anderen Fahrzeugfunktionen können Auswirkungen insbesondere auf:
Betriebserlaubnis,
Zulässigkeit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr,
Zulassung,
Versicherungsschutz,
Herstellergarantie,
Abgas- und Emissionsverhalten,
Steuer- oder Versicherungseinstufung
haben.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet, sich über die gesetzlichen Anforderungen des Landes zu informieren, in dem das Fahrzeug betrieben wird.
4.3
Soweit eine Eintragung, Abnahme, Typisierung, Homologation oder sonstige behördliche Genehmigung erforderlich ist, liegt deren Durchführung grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.4
Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Änderungen gegenüber Versicherern, Behörden oder sonstigen zuständigen Stellen anzuzeigen.
4.5
Bei gewerblicher Weiterveräußerung oder Weitergabe der Leistungen hat der Kunde seine eigenen Kunden über die entsprechenden gesetzlichen und technischen Anforderungen zu informieren.
4.6
Vor Durchführung einer vereinbarten Softwareoptimierung oder sonstigen technischen Veränderung am Fahrzeug wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Maßnahme Auswirkungen insbesondere auf:
Betriebserlaubnis,
Zulässigkeit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr,
Zulassung,
Versicherungsschutz,
Herstellergarantie,
Abgas- und Emissionsverhalten,
Steuer- oder Versicherungseinstufung
haben kann.
4.7
Mit der Erteilung des konkreten Auftrags bestätigt der Kunde, die vereinbarte Änderung am Fahrzeug durchführen lassen zu wollen.
Der Auftrag kann, soweit gesetzlich zulässig, schriftlich, elektronisch oder mündlich erteilt werden.
Wurde der konkrete Leistungsumfang zuvor vereinbart, kann die anschließende Übergabe des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugschlüssel als Bestätigung dieses Auftrags gewertet werden.
4.8
Die Zustimmung des Kunden bezieht sich ausschließlich auf die konkret vereinbarten Arbeiten.
Weitergehende oder wesentlich abweichende Änderungen bedürfen einer zusätzlichen Zustimmung des Kunden, soweit sie nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung des bereits erteilten Auftrags technisch erforderlich und für den Kunden zumutbar sind.
4.9
Soweit eine Änderung ohne erforderliche Abnahme, Eintragung, Genehmigung oder sonstige behördliche Freigabe im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist, obliegt es dem Kunden, das Fahrzeug bis zur Herstellung des gesetzlich erforderlichen Zustands entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.
Bilgenroth Performance & Tuningfiles übernimmt keine Zusicherung, dass eine technische Änderung ohne weitere Abnahme, Eintragung oder Genehmigung im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.10
Bei gewerblichen Kunden, Werkstätten, Händlern oder sonstigen Unternehmern, die Leistungen von Bilgenroth Performance & Tuningfiles gegenüber eigenen Endkunden verwenden oder weiterveräußern, liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Information des jeweiligen Endkunden über die rechtlichen Folgen der konkret vorgenommenen Änderung beim jeweiligen Vertragspartner, soweit Bilgenroth Performance & Tuningfiles nicht selbst Vertragspartner des Endkunden ist.
5. Fileservice, Datensätze, Credits und Portalnutzung
5.1
Für die Nutzung des Fileservices kann eine Registrierung im Nutzerportal erforderlich sein.
5.2
Zugangsdaten sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
5.3
Der Kunde kann – abhängig vom jeweiligen Angebot – Credits erwerben und diese für die im Portal angebotenen Leistungen einsetzen.
5.4
Art, Umfang, Wert und Verwendungszweck der Credits ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung bzw. dem im Portal dargestellten Angebot.
5.5
Es können insbesondere unterschiedliche Credit-Arten angeboten werden, beispielsweise:
Master Credits
Credits zur Nutzung der jeweils hierfür freigegebenen Fileservices.
Slave Credits
Credits, die im Rahmen einer bestimmten Master-/Slave-Struktur verwendet werden können.
5.6
Nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung werden erworbene Credits dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben.
5.7
Der Kunde ist für die vollständige und richtige Übermittlung sämtlicher für die Bearbeitung erforderlichen Informationen verantwortlich.
Hierzu gehören insbesondere:
Fahrzeugdaten,
Motorisierung,
Steuergerät,
Hardware- und Softwarestand,
Originaldatei,
Auslesemethode,
verwendetes Tool,
bereits vorhandene Fahrzeugänderungen,
sonstige für die Bearbeitung relevante technische Angaben.
5.8
Im Rahmen des Fileservices erstellt oder bearbeitet Bilgenroth Performance & Tuningfiles Datensätze auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Dateien und Informationen sowie vorhandener technischer Referenzdaten, Erfahrungswerte und Vergleichsdaten.
5.9
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt ein im Fileservice bereitgestellter Datensatz eine technische Bearbeitung bzw. einen Lösungsvorschlag für die vom Kunden angefragte Anwendung dar.
Die Bereitstellung des Datensatzes stellt keine Garantie dafür dar, dass auf jedem konkreten Fahrzeug unabhängig von dessen technischem Zustand, Hardwarestand, Softwarestand, bereits vorhandenen Veränderungen oder sonstigen individuellen Umständen ein bestimmter technischer Erfolg erzielt wird.
5.10
Angaben zu erwarteten Leistungswerten, Drehmomentwerten, Funktionen oder sonstigen technischen Ergebnissen beruhen – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf Referenzdaten, Erfahrungswerten und den vom Kunden bereitgestellten Informationen.
Ein bestimmtes Ergebnis wird nur geschuldet, wenn dieses ausdrücklich als vertraglich geschuldete Beschaffenheit oder Leistung vereinbart wurde.
5.11
Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Schreiben, Flashen oder sonstigen Aufspielen eines bereitgestellten Datensatzes zu prüfen bzw. durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal prüfen zu lassen, ob:
der Datensatz dem richtigen Fahrzeug und Steuergerät zugeordnet ist,
Hardware- und Softwarestand übereinstimmen,
die Datei vollständig und technisch plausibel ist,
das Fahrzeug für die vorgesehene Änderung technisch geeignet ist,
keine erkennbaren Defekte oder sonstigen Umstände gegen die Verwendung sprechen.
5.12
Insbesondere bei gewerblichen Kunden und Fachbetrieben wird vorausgesetzt, dass der Datensatz vor der Installation mit der im Geschäftsverkehr üblichen fachlichen Sorgfalt geprüft wird.
Erkennbare Unstimmigkeiten sind Bilgenroth Performance & Tuningfiles vor dem Schreiben des Datensatzes mitzuteilen.
5.13
Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor einer Programmierung geeignete Sicherungen der vorhandenen Originaldaten anzulegen bzw. vorhandene Wiederherstellungsmöglichkeiten sicherzustellen, soweit dies technisch möglich und im jeweiligen Anwendungsfall üblich ist.
5.14
Bilgenroth Performance & Tuningfiles haftet nicht für Schäden, die ausschließlich darauf beruhen, dass:
der Kunde unrichtige oder unvollständige Fahrzeug- oder Steuergerätedaten übermittelt hat,
eine falsche Datei einem Fahrzeug zugeordnet wurde, obwohl die fehlerhafte Zuordnung für den Kunden bzw. Fachbetrieb vor dem Schreiben erkennbar war,
erkennbare Unstimmigkeiten nicht vor der Installation gemeldet wurden,
ein technisch ungeeignetes oder bereits beschädigtes Fahrzeug verwendet wurde,
der Datensatz entgegen den bereitgestellten technischen Hinweisen eingesetzt wurde.
§ 11 dieser AGB sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
5.15
Ein bestimmter technischer oder wirtschaftlicher Erfolg des Fileservices wird nur geschuldet, soweit dieser ausdrücklich vereinbart wurde.
5.16
Die vom Fileservice bereitgestellten Datensätze sind vor der Verwendung am Fahrzeug durch den Kunden bzw. bei gewerblichen Kunden durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal auf Plausibilität, richtige Zuordnung und technische Eignung für das konkrete Fahrzeug und Steuergerät zu prüfen.
5.17
Die Bereitstellung eines Datensatzes bedeutet nicht, dass Bilgenroth Performance & Tuningfiles den technischen Zustand des konkreten Fahrzeugs, sämtliche vorhandenen Hardwareänderungen oder die tatsächliche Eignung aller Fahrzeugkomponenten aus der Ferne überprüfen konnte.
5.18
Stellt der Kunde vor dem Schreiben des Datensatzes Abweichungen, ungewöhnliche Werte, eine unzutreffende Fahrzeug- oder Steuergerätezuordnung oder sonstige technische Unstimmigkeiten fest, darf der Datensatz bis zur Klärung nicht auf das Fahrzeug geschrieben werden.
Der Kunde hat Bilgenroth Performance & Tuningfiles in diesem Fall vor der Verwendung zu informieren.
5.19
Soweit Bilgenroth Performance & Tuningfiles lediglich einen Datensatz bereitstellt und die Programmierung des Fahrzeugs durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Dritten erfolgt, liegt die fachgerechte Durchführung des Schreib-, Flash- und Wiederherstellungsvorgangs im Verantwortungsbereich der ausführenden Person.
Die Haftungsregelungen gemäß § 11 sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Verkauf von Hardware
6.1
Für Hardwareverkäufe ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Produktbeschreibung maßgeblich.
6.2
Gegenstand des Hardwarekaufs ist grundsätzlich das bezeichnete physische Gerät einschließlich des ausdrücklich beschriebenen Lieferumfangs.
6.3
Software, Lizenzen, Abonnements, Credits, Cloud-Dienste, Fahrzeugprotokolle, Herstellerfreischaltungen, API-Verbindungen, Codier-/Decodierfunktionen oder sonstige digitale Leistungen sind nur Bestandteil des Vertrages, wenn sie ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Angebots bezeichnet wurden.
6.4
Technische Angaben des Herstellers gelten im Rahmen der vom Hersteller bereitgestellten Informationen.
Bilgenroth Performance & Tuningfiles übernimmt keine eigenständige Herstellergarantie, soweit eine solche nicht ausdrücklich erklärt wurde.
7. Software, Lizenzen, Cloud-Dienste und Leistungen von Drittanbietern
7.1
Zahlreiche angebotene Geräte und Dienstleistungen können für bestimmte Funktionen von Leistungen des jeweiligen Herstellers oder anderer Drittanbieter abhängig sein.
Hierzu gehören insbesondere:
Software,
Lizenzen,
Abonnements,
Credits,
Fahrzeugprotokolle,
Steuergerätefreischaltungen,
Herstellerfreigaben,
Cloud-Dienste,
Serverdienste,
Codier- und Decodierfunktionen,
API-Verbindungen,
Schnittstellen,
Datenbanken,
Apps,
Online-Updates,
sonstige digitale Dienste.
7.2
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt Bilgenroth Performance & Tuningfiles keine Garantie dafür, dass solche Leistungen eines Herstellers oder Drittanbieters dauerhaft, unverändert oder zu einem bestimmten Zeitpunkt angeboten werden.
7.3
Hersteller und Drittanbieter können insbesondere:
Software ändern,
Protokolle hinzufügen oder entfernen,
Preise ändern,
Lizenzmodelle ändern,
Cloud-Dienste ändern,
API-Schnittstellen ändern oder einstellen,
Fahrzeugunterstützung ändern,
Creditsysteme ändern,
Accounts sperren oder verändern,
Produkte oder Dienste vollständig einstellen.
7.4
Eine nach Vertragsschluss durch einen Hersteller oder Drittanbieter vorgenommene Änderung, Einschränkung oder Einstellung einer solchen externen Leistung stellt nicht ohne Weiteres einen Sachmangel des von Bilgenroth Performance & Tuningfiles verkauften Gerätes dar, wenn:
das Gerät selbst weiterhin die bei Übergabe vereinbarte Beschaffenheit aufweist und
die dauerhafte Verfügbarkeit der betroffenen Drittanbieterleistung nicht ausdrücklich als Beschaffenheit des Gerätes oder als eigenständige Leistung von Bilgenroth Performance & Tuningfiles vereinbart wurde.
7.5
Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen ein Hersteller oder Drittanbieter seinen Geschäftsbetrieb, bestimmte Produkte, Server, Cloud-Dienste, API-Schnittstellen, Lizenzsysteme oder sonstige digitale Dienste teilweise oder vollständig einstellt.
7.6
Bilgenroth Performance & Tuningfiles bleibt für eigene vertragliche Pflichten verantwortlich.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen eines Mangels des von Bilgenroth Performance & Tuningfiles selbst geschuldeten Vertragsgegenstandes bleiben im gesetzlich zwingenden Umfang unberührt.
8. Nachträgliche Nichtverfügbarkeit von Drittanbieterleistungen
8.1
Die nach Vertragsschluss eintretende fehlende Möglichkeit, bestimmte zusätzliche Software, Lizenzen, Credits, Freischaltungen, Protokolle oder sonstige Drittanbieterleistungen neu oder erneut zu erwerben, begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe des ursprünglich erworbenen Gerätes, sofern diese zukünftige Verfügbarkeit nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil war.
8.2
Gleiches gilt grundsätzlich für die nachträgliche Einschränkung oder Einstellung von:
API-Schnittstellen,
Codier- oder Decodierdiensten,
Cloud-Funktionen,
Herstellerportalen,
Apps,
Online-Updates,
Fahrzeugprotokollen,
Master-/Slave-Diensten,
sonstigen extern bereitgestellten Funktionen.
8.3
Die gesetzlichen Mängelrechte hinsichtlich des von Bilgenroth Performance & Tuningfiles selbst geschuldeten Vertragsgegenstandes bleiben unberührt.
9. Master-/Slave-Geräte und Drittanbieter-Schnittstellen
9.1
Soweit Geräte eine Master-/Slave-Struktur unterstützen, entscheidet der Kunde grundsätzlich selbst, welchem verfügbaren Master sein Slave-Gerät zugeordnet werden soll, soweit der jeweilige Hersteller dies technisch und vertraglich zulässt.
9.2
Die Anbindung eines Slave-Gerätes an ein Master-System von Bilgenroth Performance & Tuningfiles erfolgt auf Wunsch des jeweiligen Kunden und nach Maßgabe der technischen und vertraglichen Möglichkeiten des Geräteherstellers.
9.3
Eine Aufhebung oder Änderung der Master-/Slave-Verknüpfung kann vom Kunden in Textform beantragt werden.
Die tatsächliche Durchführung hängt von den technischen Möglichkeiten, Freigaben, Bedingungen und Prozessen des jeweiligen Geräteherstellers ab.
9.4
Bilgenroth Performance & Tuningfiles betreibt die herstellerseitige Master-/Slave-Infrastruktur nicht selbst, soweit dies im konkreten Fall nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
9.5
Insbesondere folgende Funktionen können ausschließlich oder wesentlich durch den Gerätehersteller oder einen Drittanbieter bereitgestellt werden:
Codierung,
Decodierung,
API-Kommunikation,
Slave-File-Übertragung,
Cloud-Verarbeitung,
Geräteaktivierung,
Accountverwaltung,
Lizenzprüfung,
Protokollfreischaltung.
9.6
Bilgenroth Performance & Tuningfiles übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit solcher ausschließlich durch Hersteller oder Drittanbieter bereitgestellten Funktionen.
9.7
Stellt ein Hersteller oder Drittanbieter eine solche Funktion nach Vertragsschluss ein oder schränkt sie ein, haftet Bilgenroth Performance & Tuningfiles nicht allein aufgrund dieser Entscheidung des Drittanbieters für deren weitere Bereitstellung, sofern Bilgenroth Performance & Tuningfiles die betreffende Funktion nicht ausdrücklich als eigene dauerhaft geschuldete Leistung übernommen hat.
9.8
Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen von Bilgenroth Performance & Tuningfiles richtet sich nach § 11 dieser AGB.
10. Gewährleistung, Mängelrechte und Garantie
10.1
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit gesetzlich keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
10.2
Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den nachfolgenden Besonderheiten.
10.3
Bei Verträgen mit Unternehmern über neue bewegliche Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung, soweit eine solche Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
10.4
Die vorstehende Verkürzung gilt insbesondere nicht:
bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten,
bei ausdrücklich übernommener Beschaffenheitsgarantie,
bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich unzulässig ist.
10.5
Eine selbständige Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und deren Inhalt, Dauer und Umfang schriftlich oder in Textform festgelegt wurden.
10.6
Herstellergarantien sind Garantien des jeweiligen Herstellers.
Bilgenroth Performance & Tuningfiles wird dadurch nicht selbst zum Garantiegeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.7
Ein Defekt des Gerätes selbst ist von einer Störung, Einschränkung oder Einstellung einer Drittanbieterleistung zu unterscheiden.
11. Haftung
11.1
Bilgenroth Performance & Tuningfiles haftet unbeschränkt:
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
nach dem Produkthaftungsgesetz,
bei ausdrücklich übernommener Garantie im Umfang dieser Garantie,
sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
11.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Bilgenroth Performance & Tuningfiles nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
11.3
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Bilgenroth Performance & Tuningfiles.
11.5
Keine Haftungsbeschränkung dieser AGB gilt, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
12. Leistungsprüfstand / Dyno
12.1
Leistungsmessungen erfolgen auf dem von Bilgenroth Performance & Tuningfiles betriebenen Leistungsprüfstand.
12.2
Messergebnisse dienen der technischen Bewertung und dem Vergleich.
Abweichungen können insbesondere entstehen durch:
Umgebungstemperatur,
Luftdruck,
Kraftstoffqualität,
Reifen und Luftdruck,
Getriebeübersetzung,
Fahrzeugzustand,
Modifikationen,
Messbedingungen.
12.3
Eine Garantie für bestimmte Leistungs- oder Drehmomentwerte besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12.4
Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Prüfstandlauf alle bekannten:
Vorschäden,
technischen Defekte,
Softwareoptimierungen,
Hardwareänderungen,
Motorumbauten,
Getriebeänderungen,
Änderungen am Abgassystem
mitzuteilen.
12.5
Bilgenroth Performance & Tuningfiles ist berechtigt, einen Prüfstandlauf aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder abzubrechen.
12.6
Dem Kunden ist bekannt, dass ein Prüfstandlauf eine erhöhte Belastung insbesondere für Motor, Getriebe, Kupplung, Turbolader, Antriebsstrang, Reifen und Abgasanlage darstellen kann.
12.7
Für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandene Defekte, Verschleiß oder vom Kunden nicht mitgeteilte technische Veränderungen zurückzuführen sind, haftet Bilgenroth Performance & Tuningfiles nicht.
§ 11 dieser AGB bleibt unberührt.
12.8
Das Betreten des Prüfstandsbereichs ist Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung eines Mitarbeiters untersagt.
Den Sicherheitsanweisungen ist Folge zu leisten.
13. Preise und Zahlung
13.1
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Shop, Portal oder der individuellen Vereinbarung ausgewiesenen Preise.
13.2
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.3
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
13.4
Zahlungen sind entsprechend der beim Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsart und Fälligkeit zu leisten.
13.5
Bei digitalen Credits oder unmittelbar freizuschaltenden Leistungen kann die Bereitstellung von der erfolgreichen Zahlungsbestätigung abhängig gemacht werden.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von Bilgenroth Performance & Tuningfiles.
14.2
Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Bilgenroth Performance & Tuningfiles, soweit gesetzlich zulässig.
15. Datenschutz und Nutzerkonten
15.1
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
15.2
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
15.3
Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
15.4
Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung kann Bilgenroth Performance & Tuningfiles den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Sicherung des Systems oder des Nutzerkontos erforderlich ist.
16. Verbraucher, Widerrufsrecht und digitale Leistungen
16.1
Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder kein gesetzliches Erlöschen des Widerrufsrechts eingreift.
16.2
Über das Bestehen, die Voraussetzungen, Fristen und Folgen eines Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften belehrt.
Diese AGB ersetzen eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
16.3
Soweit der Verbraucher verlangt, dass Bilgenroth Performance & Tuningfiles bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung einer Dienstleistung beginnt, erfolgt dies nur unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
16.4
Bei digitalen Inhalten oder sonstigen digitalen Leistungen sind die gesetzlichen Bestimmungen über Beginn, Durchführung und gegebenenfalls Erlöschen des Widerrufsrechts zu beachten.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird vor einer sofortigen Bereitstellung eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung bzw. Bestätigung des Verbrauchers eingeholt.
16.5
Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte.
17. Elektronischer Geschäftsverkehr
17.1
Bei Verträgen, die über einen Online-Shop, ein Portal oder einen sonstigen elektronischen Bestellprozess geschlossen werden, werden dem Kunden die gesetzlich erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
17.2
Der Kunde erhält im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses angemessene Möglichkeiten, Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung zu erkennen und zu berichtigen.
17.3
Bilgenroth Performance & Tuningfiles bestätigt den Zugang einer elektronischen Bestellung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben.
17.4
Die bei Vertragsschluss maßgeblichen Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB werden dem Kunden in einer Form zur Verfügung gestellt, die eine Speicherung und spätere Wiedergabe ermöglicht.
17.5
Bilgenroth Performance & Tuningfiles kann insbesondere dokumentieren:
Bestellnummer,
Datum und Uhrzeit,
verwendete AGB-Version,
ausgewählte Leistungen,
Zahlungsreferenz,
dokumentierte Zustimmungen.
18. Höhere Gewalt und externe technische Störungen
18.1
Bilgenroth Performance & Tuningfiles haftet nicht für Verzögerungen oder vorübergehende Leistungshindernisse, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Bilgenroth Performance & Tuningfiles liegen.
Hierzu können insbesondere gehören:
Stromausfälle,
Ausfälle von Telekommunikations- oder Internetverbindungen,
Störungen externer Hosting- oder Cloud-Anbieter,
Cyberangriffe,
technische Störungen bei Zahlungsdienstleistern,
Ausfälle von Hersteller- oder Drittanbietersystemen,
behördliche Maßnahmen,
Naturereignisse,
sonstige vergleichbare Ereignisse.
18.2
Die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien sowie die Haftung für eigenes Verschulden bleiben unberührt.
19. Schlussbestimmungen
19.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
19.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Bilgenroth Performance & Tuningfiles Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
19.3
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026