AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Chiptuning & Software-Dienstleistungen ohne Haftung bei Schäden

Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Bilgenroth-Tuningfiles (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) in Bezug auf die Erbringung von Software-Dienstleistungen oder Lieferung von optimierten Datenständen über das Fileportal. Diese AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen, Angebote und Leistungen des Anbieters.
Leistungsumfang

2.1 Der Anbieter bietet Software-Dienstleistungen für Fahrzeuge an. Dabei handelt es sich um die Optimierung der Motorsteuerung zur Effizienz des Fahrzeugs. Und die Anpassung verschiedenster Funktionen einzelner Baugruppen.

2.2 Der genaue Leistungsumfang wird in einem individuellen Auftrag oder Angebot festgelegt.
Haftungsausschluss

3.1 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Software-Dienstleistungen auf eigene Gefahr des Kunden erfolgen.

3.2 Die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3.3 Der Kunde ist sich bewusst, dass Software Veränderungen am Fahrzeug vornehmen kann, die unter Umständen die Herstellergarantie oder Gewährleistungsansprüche beeinflussen können. Der Kunde ist selbst verantwortlich, sich über etwaige Auswirkungen zu informieren.
Vertragsabschluss

3.4 Durch die Optimierung der Firma Bilgenroth-Tuningfiles kann die Herstellergarantie/ Gewährleistung entfallen. Die Firma Bilgenroth-Tuningfiles übernimmt für die gelieferte Software 12 Monate Garantie. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die durch die Firma Bilgenroth-Tuningfiles optimierte Software und nicht auf das Fahrzeug selbst, dessen Antrieb oder sonstige Komponenten.

Sofern für ein Fahrzeug/ einen Motor noch die Herstellergarantie gilt und das Fahrzeug nicht älter als 24 Monate ist, besteht die Möglichkeit einer „Garantieausfallversicherung“. Für deren Leistungen und Tarife gelten die jeweils gültigen Bedingungen des Versicherers. Firma Bilgenroth-Tuningfiles bietet seinen Kunden durch ein Rahmenabkommen mit dem Versicherer günstige Konditionen, welche optional in Anspruch genommen werden können.

3.5 Wichtige Hinweis zur Betriebserlaubnis – Pflichten des Auftraggebers

3.5.1 Wir
sind auf die Motoroptimierung von Fahrzeugen durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung von Motoren spezialisiert. Sofern durch uns im Rahmen unserer Leistungen Eingriffe in die Motorsteuerung oder in sonstiger Weise in Motoren erfolgen, kann hierdurch die Betriebserlaubnis der von uns bearbeiteten Fahrzeugen erlöschen !

Wichtige Hinweise zu Umbauten Leistungssteigerungen/Motor-Getriebeanpassungen

Die Programmierung / Anpassung erfordert eine Typisierung durch den Gesetzgeber und kann zum Verlust der Betriebserlaubnis und infolge dessen zum Verlust des Versicherungsschutzes bzw. Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche führen. Dem Kunden/Auftraggeber ist bewusst, dass jedwede Optimierung seines Fahrzeuges , Einfluss auf die Lebensdauer und Eigenschaften eines Fahrzeuges haben kann. Die serienmäßigen Eigenschaften werden in jedem Fall verändert. Bauteile im Motor sind eventuell nicht auf die erfolgende Leistungssteigerung ausgelegt und können schneller Verschleißerscheinungen aufweisen. Sofern Fahrzeuge mit nicht genehmigten Umbauten oder Leistungssteigerungen (Softwaretuning z.B. der Motorleistung) gefahren werden, erlischt die Betriebserlaubnis und es drohen Sanktionen wie ein Bußgeldbescheid. In schwerwiegenden Fällen kann es sich auch um eine Straftat handeln. Wichtig ist, dass es für sämtliche Teile, die in das Fahrzeug eingebaut werden, eine rechtlich zulässige allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt. Um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nach den Veränderungen noch den gesetzlichen Vorgaben entspricht, muss eine Prüforganisation – wie zum Beispiel der TÜV oder Dekra – diese abnehmen. Sind die durchgeführten Änderungen zulässig, werden diese nach einer entsprechenden Prüfung in den Fahrzeugschein eingetragen. Nachdem die Tuningmaßnahmen durchgeführt wurden, muss das Fahrzeug eine Einzelabnahme vom einer zugelassenen Prüforganisation bekommen. Dabei wird die neue Motorleistung exakt ermittelt, sowie eine Abgasmessung durchgeführt, um die Höhe der ausgestoßenen Schadstoffe ermitteln zu können. Die durchgeführten Maßnahmen sowie die gewonnenen Daten werden in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Änderungen werden dann auch der Zulassungsstelle und somit auch der Haftpflichtversicherung mitgeteilt. Ändert sich die Schadstoffklasse, erfolgt auch eine Mitteilung an das Finanzamt. Der Auftraggeber ist ausdrücklich über alle, in Verbindung mit einer Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turbolader, Getriebe, Achsen alle beweglichen Teile usw. sowie die daraus möglicherweise resultierende veränderte Lebensdauer (als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der Firma Bilgenroth Tuningfiles, vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet eine Mehrleistung seines Fahrzeugs aufgrund von Eingriffen durch uns seiner Versicherung zu melden.

3.5.2 Der
Auftraggeber ist verpflichtet, alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem er unsere Leistungen in Anspruch nimmt oder das Produkt/die Ware benutzt und gebraucht, einzuhalten und ist selbst dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug auch noch nach den Umbauten/Anpassungen eine Betriebserlaubnis hat bzw. diese beibehält.

3.5.3 Für
eine Zulassungsfähigkeit und Homologation ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Deren Verlust durch Inanspruchnahme unserer Leistungen bzw. Verwendung unserer Produkte stellt ausdrücklich kein Mangel dar.

3.5.4 Es
ist ausschließlich Aufgabe des Auftraggebers, sich über die Genehmigungspflicht unserer Leistungen vorab bei den entsprechenden Stellen und/oder Behörden zu informieren und dort gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Für das Bestehen und/oder die Beibehaltung der Betriebserlaubnis an den von uns bearbeiteten Fahrzeugen und den hieraus resultierenden Folgen aus dem Erlöschen der Betriebserlaubnis übernehmen wir keine Haftung.

3.5.5 Der
Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter oder Käufer bei einer Nutzung Weiterveräußerung unserer Leistungen und Produkte auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen einschließlich der Hinweise zu Umbauten / Leistungssteigerungen / Motor-Getriebeanpassungen hinzuweisen.

4.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag erteilt und dieser vom Anbieter schriftlich oder elektronisch bestätigt wird.

4.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen Form. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise für die Software-Dienstleistungen sind in den individuellen Angeboten oder Preislisten des Anbieters angegeben.

5.2 Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

5.3 Zahlungen sind nach Rechnungsstellung sofort fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.
Schlussbestimmungen

6.⁠ ⁠Fileservice und Portalnutzung

(1) Zur Nutzung des Fileservices ist eine einmalige Registrierung des Kunden im Nutzerportal erforderlich. Hierzu registriert sich der Kunde einmalig mit seinen persönlichen Daten und unter Vergabe eines individuellen Passworts. Der Kunde wird seine angegebenen Nutzerdaten und das Passwort vertraulich behandeln und vor dem unberechtigten Zugriff Drit-ter schützen.
(2) Nach Registrierung und Bestätigung der persönlichen Daten kann der Kunde über das Bestell-formular Credits erwerben. Art und Umfang der Credits hängen vom jeweils vom Kunden ge-buchten Paket ab. Maßgeblich ist insoweit allein die jeweilige Produktbeschreibung innerhalb des Portals. Es werden folgenden Files unterschieden:
a. Master Credits: Diese sind unabhängig und berechtigten zu einem generellen Bezug von Files.
b. Slave Credits: Diese sind fest mit einem Master verbunden und berechtigten nur zum Filebezug von diesem Master.
(3) Nach Abschluss des Bestellvorgangs werden dem Kunden unterschiedliche Zahlungsdienste (z.B. Paypal, KLARNA, Kreditkarte) angeboten. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs und Vali-dierung der Zahlung werden die erworbenen Credits dem Kunden direkt im Portal zur Verfü-gung gestellt. Der Kunden ist nun berechtigt, gegen Einsatz der erworbenen Credits einzelne Datensätze zur Motorensteuerung nach den jeweils im Portal vorzunehmenden Angaben und Spezifikationen im Portal hochzuladen. Bilgenroth-Tuningfiles stellt dem Kunden sodann über das Portal den entsprechend modifizierten Datensatz zum Download zur Verfügung. Der Kunde ist jeder-zeit berechtigt im Portal Einsicht in die von ihm erworbenen Credits sowie hoch- bzw. herun-tergeladenen Dateien zu nehmen.
(4) Die Hauptleistungspflicht von Bilgenroth-Tuningfiles beschränkt sich auf die Verschaffung des Eigentums an den erworbenen Waren bzw. die Bereitstellung der erworbenen Credits, welche Up- und Download von Datensätzen zur Motorensteuerung dienen.
(5) Ein konkreter Erfolg in Form einer Zusicherung oder Garantie in Bezug auf Optimierung der Motorensteuerung des jeweiligen Kraftfahrzeugs wird nicht geschuldet.
(6) Alle von Bilgenroth-Tuningfiles beschriebenen Angaben zu Leistungsoptimierungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Angaben beruhen auf Datenmaterialien von Referenzfahr-zeugen. Eine Zusage über einen etwaigen konkreten Erfolg beim jeweiligen Fahrzeug des Kun-den ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Es wird darauf hingewiesen das die gelieferten Datensätze ebenfalls vor der Verwendung nochmals durch eine Kontrollsoftware vom Kunden selbst überprüft werden müssen. Es kann ebenfalls sein das die Programmierung in mehreren Schritten erfolgt und über das Ticketsystem im Fileportal weitere Versionen bereitgestellt werden.
(7) Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften. Eine gesonderte Garantie wird nicht abgeben.

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird der Sitz des Anbieters, also Lüttow-Valluhn OT Schadeland, vereinbart, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Eigentumsvorbehalt und Sperrung von Geräten

8.1 Das gelieferte Gerät bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.bilgenroth-tuningfiles.de

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich der Anbieter das Recht vor, das Gerät elektronisch zu sperren oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Nutzung zu verhindern.

8.3 Die Sperrung des Geräts entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Beträge.

8.4 Nach vollständigem Zahlungseingang wird das Gerät vom Anbieter wieder entsperrt.

Stand: 29.05.2023

Bilgenroth-Tuningfiles
Inhaber: Sebastian Bilgenroth-Unger
Geschäftsführer: Sebastian Bilgenroth-Unger
Testorfer Straße 3a
19246 Lüttow-Valluhn

Kontakt:
Mobil: +49 152 01034386
E-Mail: vertrieb@bilgenroth-service.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 220674416

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Sebastian Bilgenroth-Unger

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Sebastian Bilgenroth-Unger
Testorfer Straße 3a
19246 Lüttow-Valluhn